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Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Besitzer von einem vermieteten Haus, oder aber einer vermieteten Eigentumswohnung ist es wichtig eine Haftpflichtversicherung zu haben, denn Vermieter sind beispielsweise zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn zum Beispiel ein Besucher oder ein Mieter in einem Treppenhaus zu Schaden kommt, insbesondere dann, wenn eine defekt Stufe die Ursache für den Sturz im Treppenhaus ist. Für den Fall, dass ein Vermieter sich gegen derartige Dinge nicht abgesichert hat, so muss der Vermieter den entstandenen Personenschaden, sprich alle mit der Genesung der Person in Zusammenhang stehenden Kosten für Krankenhausaufenthalt und Reha aus eigener Tasche bezahlen.
Sozusagen „aus dem Schneider“ und damit leistungsfrei ist ein Vermieter allerdings dann, wenn der Mieter über den schlechten Zustand der Treppe informiert ist.
Darüber hinaus kann es noch zu weiteren Fällen kommen, in denen ein Vermieter haftbar gemacht werden kann.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Vermieter dabei dazu berechtigt die Kosten, die ihm für eine Haftpflichtversicherung entstehen, anteilig auf den Mieter umzulegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kosten hierfür im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten ausgewiesen sind. Er diese Erwähnung räumt einem Vermieter das Recht ein auch weitere neu hinzukommende Betriebskosten auf die Miete umzulegen.
Ob der Vermieter dabei durch eine zusätzliche Versicherung einen eigenen Vorteil hat, spielt dabei keine Rolle.
Unter Fachleuten nennt man eine derartige Versicherung auch Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Abgesichert sind damit sind aber auch Schäden, die zum Beispiel durch Wind am Gebäude selbst verursacht wurden. Sie tritt aber auch ein, wenn zum Beispiel ein Ziegel vom Dach fällt und ein darunter stehendes Auto beschädigt.
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